3.6. Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen

 

 

Bewirtschaftung der Ackerfläche des Betriebes ausgenommen Flächen, die gemäß EU-VO 1251/99 im Rahmen des Mehrfachantrages als Stilllegungsfläche beantragt und auf denen keine nachwachsenden Rohstoffe angebaut werden, nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.

 

3.6.1. Förderungsvoraussetzungen

 

§ Die Mindestteilnahmefläche für diese Maßnahme beträgt mindestens 40 % der gesamten Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche. Diese Mindestteilnahmefläche ist jährlich zu erfüllen, wenn am Betrieb Getreide, Mais oder Ölsaaten angebaut werden. Es kann nur mit der gesamten Kulturengruppe an dieser Maßnahme teilgenommen werden. Unter Kulturengruppe versteht man jeweils die gesamte Getreide-, die gesamte Mais- beziehungsweise die gesamte Ölsaatenfläche. Sobald die Kulturengruppe Getreide, Mais oder Ölsaaten beantragt wird, sind die Teilnahmevoraussetzungen für die gesamte Kulturengruppe während des gesamten Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.

 

Beispiel:

Betrieb mit 100 ha Ackerfläche; folgende Tabelle stellt die Getreide-, Mais- und Ölsaatenanbauflächen

des Betriebes in den Jahren 2001 bis 2005 dar und die jährliche Mindestteilnahmefläche:

 

Antragsjahr Getreide Mais Ölsaaten Mindestteilnahmefläche

 

2001 50 ha 10 ha 5 ha 65 ha x 0,4 = 26 ha

2002 40 ha 25 ha 10 ha 75 ha x 0,4 = 30 ha

2003 20 ha 50 ha 10 ha 80 ha x 0,4 = 32 ha

2004 0 ha 70 ha 10 ha 80 ha x 0,4 = 32 ha

2005 10 ha 60 ha 20 ha 90 ha x 0,4 = 36 ha

 

Basis für die Mindestteilnahmefläche ist die Summe der Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche (siehe obiges Beispiel: Antragsjahr 2001: Summe = 65 ha)!

Von dieser Summe sind mindestens 40% in die Maßnahme Reduktion einzubringen (siehe obiges

 

Beispiel: Antragsjahr 2001: 40% von 65 ha sind 26 ha)! Die 40% sind ausschließlich mit Getreide, Mais

und/oder Ölsaaten erfüllbar.

 

Folgende Tabelle stellt einerseits die Beantragung im Herbstantrag und andererseits die Teilnahmefläche dar:

Herbstantrag Beantragung MFA jährliche Teilnahmefläche

 

2000 Reduktion Getreide 2001 50 ha Getreide

2002 40 ha Getreide

2002 Reduktion Mais 2003 20 ha Getreide und 50 ha Mais

2004 70 ha Mais

2005 10 ha Getreide und 60 ha Mais

 

Es kann nur die gesamte Kulturengruppe einbezogen werden: Siehe obiges Beispiel, Antragsjahr 2001: die gesamte Getreidefläche (= 50 ha) muss einbezogen werden, um die Mindestteilnahmefläche (26 ha) zu erreichen, nur mit der Mais- und/oder Ölsaatenfläche kann 2001 die Mindestteilnahmefläche nicht erreicht werden.

 

Jährliche Änderungen in der Fruchtfolge können dazu führen, dass bisher nicht beantragte Kulturen-gruppen in die Reduktionsmaßnahme hinzuzunehmen sind, da ansonsten die jährliche Mindestteilnahmefläche nicht erreicht wird. Siehe obiges Beispiel: Im Antragsjahr 2003 wird die Mindestteilnahmefläche von 32 ha mit Getreide allein nicht mehr erreicht. Deshalb muss die gesamte Maisfläche in die Maßnahme Reduktion einbezogen werden. Getreide + Ölsaatenfläche = 30 ha reicht nicht aus, um die Mindestteilnahmefläche zu erreichen.

 

Da bereits im Herbstantrag vor dem jeweiligen Antragsjahr die Beantragung einer neuen Kulturengruppe durchzuführen ist (siehe obiges Beispiel: Herbstantrag 2002 für Antragsjahr 2003), ergibt sich für den Antragsteller die Notwendigkeit, bereits im Herbst die Mindestteilnahmefläche der Reduktionsmaßnahme des nächstfolgenden Antragsjahres und somit die dafür notwendigen Kulturengruppen zu berechnen. Werden weder Getreide, noch Mais, noch Ölsaaten angebaut (z. B. Teilnahme mit Feldgemüse, Heil-und Gewürzpflanzen), so sind dennoch die generellen Voraussetzungen der Maßnahme Reduktion Acker einzuhalten.

§ Die gleichzeitige Teilnahme an der Grundförderung ist verpflichtend und daher müssen auch alle

Auflagen dieser Maßnahme eingehalten werden.

§ Bei Vorhandensein von Grünland (keine Untergrenze) ist an einer der folgenden Maßnahmen

teilzunehmen (Kombinationsverpflichtung):

- Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Grünlandflächen oder

- Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen

Sofern auch nur 1 Ar Grünland – egal welche Nutzung (einmähdig, Hutweide, mehrmähdig, sonstiges Grünland,...) – bewirtschaftet wird, muss bei Teilnahme an Reduktion auf Ackerflächen auch mit dem Grünland an Reduktion oder Verzicht teilgenommen werden.

 

Getreide:

 

·         Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen, wobei die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte Kulturart (Getreide, Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind.

 

·         Düngergaben pro Jahr:

            Sommergerste                         max.            80   kg Stickstoff/ha                       

Wintergerste                            max.          110   kg Stickstoff/ha                        

Hartweizen                               max.         130   kg Stickstoff/ha                                                   

Weichweizen                            max.        130   kg Stickstoff/ha

Roggen                                    max.        100   kg Stickstoff/ha

Triticale                                    max.         110   kg Stickstoff/ha

Hafer                                        max.           80   kg Stickstoff/ha

Dinkel                                      max.          50   kg Stickstoff/ha

Hirse (inkl. Sorghum)                 max.         100  kg Stickstoff/ha

Emmer, Einkorn                        max.           50   kg Stickstoff/ha

Berücksichtigung des Stickstoffgehalts ausgebrachter organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen

 

·         Schlagbezogene Aufzeichnungen über:

·         Dünger:                         Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",

·         Pflanzenschutz:            Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,

·         Anbau:                         Zeitpunkt, Getreideart und Sorte

 

·         Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und auf der gesamten Getreidefläche ohne Maisfläche:

·         Verzicht auf Wachstumsregulatoren (z.B. CCC-Mittel)

·         Verzicht auf Fungizide mit Ausnahme jener des Anhanges II der VO 2092/91 und der Beizmittel für Saatgut

 

Mais:

 

·         Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen, wobei die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte Kulturart (Getreide, Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind

 

·         max. 150 kg Stickstoff/ha

Berücksichtigung des Stickstoffgehalts ausgebrachter organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen

Pro Einzelgabe max. 80 kg Stickstoff/ha (ausgenommen Stickstoff von Stallmist und Kompost)

 

·         Einarbeitung von vor dem Anbau ausgebrachter Gülle unmittelbar (binnen 48 Stunden sofern aufgrund der Witterungs- und Bodenverhältnisse möglich) nach der Ausbringung

·         Schlagbezogene Aufzeichnungen über:

·         Dünger:                         Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",

·         Pflanzenschutz:             Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,

·         Anbau:                         Zeitpunkt und Sorte

 

·         Zusatzoption jährlich und auf ausgewählten Flächen (wahlweise einzuhalten):

·         Untersaat mit Gräsern bis spätestens 8 Wochen nach der Maisaussaat

 

Ölsaaten:

 

·         Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen, wobei die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte Kulturart (Getreide, Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind

 

·         Düngegaben pro Jahr:

Raps                                         max.            140 kg Stickstoff/ha

Sojabohne                                                        0 kg Stickstoff/ha

Sonnenblume                            max.               60 kg Stickstoff/ha

Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen

 

·         Schlagbezogene Aufzeichnungen über:

·         Dünger:                         Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",

·         Pflanzenschutz:             Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,

·         Anbau:                         Zeitpunkt und Sorte

 

·         Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte Ölsaatenfläche:

·         Verzicht auf Fungizide mit Ausnahme jener des Anhanges II der VO 2092/91 und der Beizmittel für Saatgut

 

Feldgemüse, Heilpflanzen und Gewürzpflanzen:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

·         Einhaltung der spartenbezogenen Richtlinien für die einzelnen Kulturen laut "RL für die Integrierte Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzenproduktion

·         Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis bestätigen zu lassen.

·         Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber nicht zumutbar gewesen ist.

*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion von einer Person getragen werden.

 

·         Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte Gemüse-, Heil- und Gewürzpflanzenfläche:

·         Verzicht auf synthetische Fungizide, ausgenommen Saatgutbeizung

·         Verzicht auf synthetische Insektizide, ausgenommen Saatgutbeizung

·         Verzicht auf Herbizide

·         Jährliche Gießwasseruntersuchung (Nitrat). Der Nachweis kann durch visuelle Auswertung (Ablesen) von Messstreifen nicht erbracht werden.

 

Erdbeeren im Freiland:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

Einhaltung der spartenbezogen Richtlinien für Integrierte Erdbeerproduktion laut Anhang 5.

 

·         Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis bestätigen zu lassen.

·         Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber nicht zumutbar gewesen ist.

*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion von einer Person getragen werden.

 

·         Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte Erdbeerfläche:

·         Verzicht auf synthetische Fungizide (Pflanzgutbehandlung zulässig)

·         Verzicht auf synthetische Insektizide

·         Verzicht auf Herbizide

·         Jährliche Gießwasseruntersuchung (Nitrat). Der Nachweis kann durch visuelle Auswertung (Ablesen) von Messstreifen nicht erbracht werden

 

Erdäpfel:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

·         Einhaltung der spartenbezogenen Richtlinien für Integrierte Erdäpfelproduktion laut Anhang 6.

 

·         Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis bestätigen zu lassen.

·         Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber nicht zumutbar gewesen ist.

*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion von einer Person getragen werden.

 

·         Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte Erdäpfelfläche:

·         Verzicht auf chemische Unkrautregulierung

 

Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

·         Schlagbezogene Aufzeichnungen über

·         Anbau:                          Datum, Saatmenge, Sorte

·         Dünger:             Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",

·         Pflanzenschutz:                       Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,

 

·         Düngung:   

            Mohn                            max.              80 kg Stickstoff/ha und Jahr

            Kümmel                        max.            120 kg Stickstoff/ha und Jahr

            Mariendistel                  max.              80 kg Stickstoff/ha und Jahr

            Lein                              max.             50 kg Stickstoff/ha und Jahr

Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen

 

·         Verzicht auf Fungizide (Beizung zulässig)

·         Verzicht auf bienengefährliche Insektizide (Beizung zulässig)

·         Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für gesamten Verpflichtungszeitraum und gesamte Mohn-, Kümmel-, Mariendistel- und Leinflächen:

·         Verzicht auf Herbizide

 

Vermehrung von Futtergräsern und kleinkörnigen Leguminosen:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

·         Düngung:

·         max. 130 kg Stickstoff/ha für Futtergräser:

davon max. 80 kg für Saatgutproduktion

davon max. 50 kg für zusätzliche Futternutzung

Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen

·         Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger (inkl. Startdüngung) für Leguminosen

·         Verzicht auf Phosphor- und Kalidünger, wenn nicht der Bedarf über entsprechende Bodenuntersuchungen nachgewiesen werden kann

·         Einhaltung der Düngebestimmungen für die Sämereienproduktion laut Anhang 7

 

·         Vermehrung von Sorten gem. der österreichischen "Beschreibenden Sortenliste" gemäß Saatgutgesetz

 

·         Vermehrung alpiner Ökotypen zur Gewinnung von Hochlagenbegrünungsmischungen

 

·         Schlagbezogene Aufzeichnungen über Dünger:

·         Ausbringungszeit

·         Ausbringungsmenge

·         Ausbringungsart

 

·         Verzicht auf Wachstumsregulatoren (z.B. CCC-Mittel)

 

Hopfen:

 

Einzuhalten für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:

 

·         Einhaltung der spartenbezogenen "Richtlinien für die Integrierte Hopfenproduktion" (Anhang 8).

 

·         Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis bestätigen zu lassen.

·         Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber nicht zumutbar gewesen ist.

*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion von einer Person getragen werden.

 

·         Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte Hopfenfläche:

·         Verzicht auf Herbizide

 

3.6.2. Beihilfenhöhe:

 

·         Getreide:                                                       1.350,--/ha (98,11 €)

Eine Prämiengewährung für Getreide und Mais

erfolgt für max. 55 % der Ackerfläche des Betriebes.

 

Zuschlag für Zusatzoptionen:

·         Verzicht auf Wachstumsregulatoren                250,--/ha             (18,17 €)

Keine Prämie für Hirse (inkl. Sorghum), Emmer, Einkorn.           

 

·         Verzicht auf Fungizide                                     350,--/ha             (25,44 €)

Zuschlag kann bei Kombination

der Optionen nicht kumuliert werden.

 

·         Mais:                                                               1.000,--/ha      (72,67 €)

Eine Prämiengewährung für Getreide und Mais

erfolgt für max. 55 % der Ackerfläche des Betriebes.

 

Zuschlag für Zusatzoption:                                    800,--/ha       (58,14 €)

 

·         Ölsaaten:                                                        1.350,--/ha       (98,11 €)

 

Zuschlag für Zusatzoption:                                    250,--/ha       (18,17 €)

 

·         Gemüse (Feldgemüsebau), Heilpflanzen und Gewürzpflanzen im Freiland:

·         einkulturig                                                        4.000,--/ha      (290,69 €)

·         2- oder mehrkulturig                                          6.000,--/ha      (436,04 €)

 

Zuschläge für Zusatzoptionen:

·         Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen                          1.000,--/ha        (72,67 €)

·         Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen                          2.000,--/ha      (145,35 €)

 

·         Erdbeeren im Freiland:                                      6.000,--/ha      (436,04 €)

 

Zuschläge für Zusatzoptionen:

·         Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen.                         1.000,--/ha        (72,67 €)

·         Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen                          2.000,--/ha      (145,35 €)

 

·         Erdäpfel:                                                             3.000,--/ha      (218,02 €)

Zuschlag für Zusatzoption:                                      1.500,--/ha      (109,01 €)

 

·         Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein:                 3.000,--/ha      (218,02 €)

Zuschlag für Zusatzoption:                                      1.000,--/ha        (72,67 €)

 

·         Vermehrung von Futtergräsern und

kleinkörnigen Leguminosen:                          1.600,--/ha      (116,28 €)

 

·         Hopfen:                                                               5.000,--/ha      (363,36 €)

Zuschlag für Zusatzoption:                                      2.000,--/ha      (145,35 €)

 

3.6.3. Anmerkung und Beispiel

 

Teilnahmegrenzen; Modellbetrieb 100 ha

ACKERFLÄCHE = 100 %

 

 Getreide; 50 %                                        Mais; 10 %                                         Ölsaaten; 10 %

An Ackerfläche                                        Ackerfläche                                          Ackerfläche

 

28 Hektar (40 % von 70 Hektar)

sind in Reduktionsmaßnahme

einzubringen

 

Prämienobergrenze für Mais/Getreide 55 %

an Ackerfläche. Es sind daher max. 55 ha

Getreide und Mais prämienfähig

 

Betrieb 100 ha Ackerfäche

Davon 50 ha Getreide, 10 ha Mais, 10 ha Ölsaaten

 

= 70 ha Getreide + Mais + Ölsaaten

Davon 40 % = 28 ha Mindestteilnahmefläche

 

Möglichkeit der Teilnahem mit:

 

 

Teilnahme- Prämien-     Prämie in S

  fläche * fläche **

 

Nur Getreide                                        50 ha                50 ha                               50 ha x 1.350 = 67.500

Getreide + Mais                                   60 ha                55 ha                  67.500 +  5 ha x 1.000 = 72.500

Getreide + Ölsaaten                            60 ha                60 ha                  67.500 + 10 ha x 1.350 = 81.000

Getreide + Mais + Ölsaaten                 70 ha                65 ha                  72.500 + 10 ha x 1.350 = 86.000

Mais + Ölsaaten                                  Keine Teilnahme nur mit diesen beiden Kulturen möglich (<28ha)

 

* Teilnahme nur mit gesamter Kulturartenfläche möglich

** Bei Getreide und Mais: max. 55 % der Ackerfläche prämienfähig

 

Beispiel:

 

Generelle Betriebsdaten

100 ha Ackerfläche

60 ha Getreide, 10 ha Ölsaaten, 5 ha Gemüse, 10 ha Erdäpfel, Erbsen, Stillegung

 

Bei Teilnahme               Jährlich mind 40 % der Getreide und Ölsaatfläche

                                    Gesamte Kulturgruppe (z.B. Getreide)

                                    Für Gemüse und Erdäpfel Teilnahmemöglichkeit

                                    Für Erbsen und Stilllegung keine Teilnahmemöglichkeit

 

Konkrete Entscheidung und Situation

                                    Getreide            Teilnahme:       JA            - Verpflichtung auf allen 60 ha

                                                                                                Prämien für 55 % der Ackerfläche (55 ha)

                                    Erdäpfel            Teilnahme        JA            - Verpflichtung* auf allen 10 ha

                                    Ölsaaten            Teilnahme        Nein            - keine Verpflichtung

                                    Gemüse            Teilnahme        Nein            - keine Verpflichtung