3.6.
Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen
Bewirtschaftung
der Ackerfläche des Betriebes ausgenommen Flächen, die gemäß EU-VO 1251/99
im Rahmen des Mehrfachantrages als Stilllegungsfläche beantragt und auf denen
keine nachwachsenden Rohstoffe angebaut werden, nach Maßgabe nachstehender
Voraussetzungen.
3.6.1.
Förderungsvoraussetzungen
§
Die
Mindestteilnahmefläche für diese Maßnahme beträgt mindestens 40 %
der gesamten Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche. Diese Mindestteilnahmefläche
ist jährlich zu erfüllen, wenn am Betrieb Getreide, Mais oder Ölsaaten
angebaut werden. Es kann nur mit der gesamten Kulturengruppe an dieser Maßnahme
teilgenommen werden. Unter Kulturengruppe versteht man jeweils die gesamte
Getreide-, die gesamte Mais- beziehungsweise die gesamte Ölsaatenfläche.
Sobald die Kulturengruppe Getreide, Mais oder Ölsaaten beantragt wird, sind die
Teilnahmevoraussetzungen für die gesamte Kulturengruppe während des gesamten
Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.
Beispiel:
Betrieb
mit 100 ha Ackerfläche; folgende Tabelle stellt die Getreide-, Mais- und Ölsaatenanbauflächen
des
Betriebes in den Jahren 2001 bis 2005 dar und die jährliche Mindestteilnahmefläche:
Antragsjahr
Getreide Mais Ölsaaten Mindestteilnahmefläche
2001
50 ha 10 ha 5 ha 65 ha x 0,4 = 26 ha
2002
40 ha 25 ha 10 ha 75 ha x 0,4 = 30 ha
2003
20 ha 50 ha 10 ha 80 ha x 0,4 = 32 ha
2004
0 ha 70 ha 10 ha 80 ha x 0,4 = 32 ha
2005
10 ha 60 ha 20 ha 90 ha x 0,4 = 36 ha
Basis
für die Mindestteilnahmefläche ist die Summe der Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche
(siehe obiges Beispiel: Antragsjahr 2001: Summe = 65 ha)!
Von
dieser Summe sind mindestens 40% in die Maßnahme Reduktion einzubringen (siehe
obiges
Beispiel:
Antragsjahr 2001: 40% von 65 ha sind 26 ha)! Die 40% sind ausschließlich mit
Getreide, Mais
und/oder
Ölsaaten erfüllbar.
Folgende
Tabelle stellt einerseits die Beantragung im Herbstantrag und andererseits die
Teilnahmefläche dar:
Herbstantrag
Beantragung MFA jährliche Teilnahmefläche
2000
Reduktion Getreide 2001 50 ha Getreide
2002
40 ha Getreide
2002
Reduktion Mais 2003 20 ha Getreide und 50 ha Mais
2004
70 ha Mais
2005
10 ha Getreide und 60 ha Mais
Es
kann nur die gesamte Kulturengruppe einbezogen werden: Siehe obiges Beispiel,
Antragsjahr 2001: die gesamte Getreidefläche (= 50 ha) muss einbezogen werden,
um die Mindestteilnahmefläche (26 ha) zu erreichen, nur mit der Mais- und/oder
Ölsaatenfläche kann 2001 die Mindestteilnahmefläche nicht erreicht werden.
Jährliche
Änderungen in der Fruchtfolge können dazu führen, dass bisher nicht
beantragte Kulturen-gruppen in die Reduktionsmaßnahme hinzuzunehmen sind, da
ansonsten die jährliche Mindestteilnahmefläche nicht erreicht wird. Siehe
obiges Beispiel: Im Antragsjahr 2003 wird die Mindestteilnahmefläche von 32 ha
mit Getreide allein nicht mehr erreicht. Deshalb muss die gesamte Maisfläche in
die Maßnahme Reduktion einbezogen werden. Getreide + Ölsaatenfläche = 30 ha
reicht nicht aus, um die Mindestteilnahmefläche zu erreichen.
Da
bereits im Herbstantrag vor dem jeweiligen Antragsjahr die Beantragung einer
neuen Kulturengruppe durchzuführen ist (siehe obiges Beispiel: Herbstantrag
2002 für Antragsjahr 2003), ergibt sich für den Antragsteller die
Notwendigkeit, bereits im Herbst die Mindestteilnahmefläche der Reduktionsmaßnahme
des nächstfolgenden Antragsjahres und somit die dafür notwendigen
Kulturengruppen zu berechnen. Werden weder Getreide, noch Mais, noch Ölsaaten
angebaut (z. B. Teilnahme mit Feldgemüse, Heil-und Gewürzpflanzen), so sind
dennoch die generellen Voraussetzungen der Maßnahme Reduktion Acker
einzuhalten.
§
Die
gleichzeitige Teilnahme an der Grundförderung ist verpflichtend und
daher müssen auch alle
Auflagen
dieser Maßnahme eingehalten werden.
§
Bei
Vorhandensein von Grünland (keine Untergrenze) ist an einer der folgenden Maßnahmen
teilzunehmen
(Kombinationsverpflichtung):
-
Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Grünlandflächen oder
-
Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen
Sofern
auch nur 1 Ar Grünland – egal welche Nutzung (einmähdig, Hutweide, mehrmähdig,
sonstiges Grünland,...) – bewirtschaftet wird, muss bei Teilnahme an
Reduktion auf Ackerflächen auch mit dem Grünland an Reduktion oder Verzicht
teilgenommen werden.
Getreide:
·
Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten
Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender
Voraussetzungen, wobei die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte
Kulturart (Getreide, Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind.
·
Düngergaben pro Jahr:
Sommergerste
max.
80 kg Stickstoff/ha
Wintergerste
max. 110 kg
Stickstoff/ha
Hartweizen
max. 130 kg
Stickstoff/ha
Weichweizen
max.
130 kg Stickstoff/ha
Roggen
max.
100 kg Stickstoff/ha
Triticale
max.
110 kg Stickstoff/ha
Hafer
max.
80 kg
Stickstoff/ha
Dinkel
max.
50 kg
Stickstoff/ha
Hirse (inkl. Sorghum)
max.
100 kg Stickstoff/ha
Emmer, Einkorn
max.
50
kg Stickstoff/ha
Berücksichtigung des Stickstoffgehalts ausgebrachter
organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen
·
Schlagbezogene Aufzeichnungen über:
·
Dünger:
Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",
·
Pflanzenschutz:
Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,
·
Anbau:
Zeitpunkt, Getreideart und Sorte
·
Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und auf der gesamten Getreidefläche ohne Maisfläche:
·
Verzicht auf Wachstumsregulatoren (z.B. CCC-Mittel)
·
Verzicht auf Fungizide mit Ausnahme jener des Anhanges II
der VO 2092/91 und der Beizmittel für Saatgut
Mais:
·
Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten
Getreide-, Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender
Voraussetzungen, wobei die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte
Kulturart (Getreide, Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind
·
max. 150 kg Stickstoff/ha
Berücksichtigung des Stickstoffgehalts ausgebrachter
organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen
Pro Einzelgabe max. 80 kg Stickstoff/ha
(ausgenommen Stickstoff von Stallmist und Kompost)
·
Einarbeitung von vor dem Anbau ausgebrachter Gülle
unmittelbar (binnen 48 Stunden sofern aufgrund der Witterungs- und Bodenverhältnisse
möglich) nach der Ausbringung
·
Schlagbezogene Aufzeichnungen über:
·
Dünger:
Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",
·
Pflanzenschutz:
Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,
·
Anbau:
Zeitpunkt und Sorte
·
Zusatzoption jährlich und auf ausgewählten Flächen
(wahlweise einzuhalten):
·
Untersaat mit Gräsern bis spätestens 8 Wochen nach der
Maisaussaat
Ölsaaten:
·
Bewirtschaftung von zumindest 40 % der gesamten Getreide-,
Mais- und Ölsaatenfläche nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen, wobei
die Förderungsvoraussetzungen jeweils für die gesamte Kulturart (Getreide,
Mais, Ölsaaten) einzuhalten sind
·
Düngegaben pro Jahr:
Raps
max.
140 kg Stickstoff/ha
Sojabohne
0 kg Stickstoff/ha
Sonnenblume
max.
60 kg Stickstoff/ha
Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter
organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen
·
Schlagbezogene Aufzeichnungen über:
·
Dünger:
Zeit und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",
·
Pflanzenschutz:
Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,
·
Anbau:
Zeitpunkt und Sorte
·
Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und die gesamte Ölsaatenfläche:
·
Verzicht auf Fungizide mit Ausnahme jener des Anhanges II
der VO 2092/91 und der Beizmittel für Saatgut
Feldgemüse, Heilpflanzen und Gewürzpflanzen:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
·
Einhaltung der spartenbezogenen Richtlinien für die
einzelnen Kulturen laut "RL für die Integrierte Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzenproduktion
·
Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung
durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3
Jahre zurückliegt.
Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des
Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch
eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis
bestätigen zu lassen.
·
Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die
termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle
vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle
einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber
nicht zumutbar gewesen ist.
*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch
verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich
unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion
von einer Person getragen werden.
·
Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und die gesamte Gemüse-, Heil- und Gewürzpflanzenfläche:
·
Verzicht auf synthetische Fungizide, ausgenommen
Saatgutbeizung
·
Verzicht auf synthetische Insektizide, ausgenommen
Saatgutbeizung
·
Verzicht auf Herbizide
·
Jährliche Gießwasseruntersuchung (Nitrat). Der Nachweis
kann durch visuelle Auswertung (Ablesen) von Messstreifen nicht erbracht werden.
Erdbeeren im Freiland:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
Einhaltung
der spartenbezogen Richtlinien für Integrierte Erdbeerproduktion laut Anhang 5.
·
Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung
durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3
Jahre zurückliegt.
Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des
Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch
eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis
bestätigen zu lassen.
·
Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die
termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle
vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle
einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber
nicht zumutbar gewesen ist.
*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch
verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich
unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion
von einer Person getragen werden.
·
Zusatzoptionen (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und die gesamte Erdbeerfläche:
·
Verzicht auf synthetische Fungizide (Pflanzgutbehandlung
zulässig)
·
Verzicht auf synthetische Insektizide
·
Verzicht auf Herbizide
·
Jährliche Gießwasseruntersuchung (Nitrat). Der Nachweis
kann durch visuelle Auswertung (Ablesen) von Messstreifen nicht erbracht werden
Erdäpfel:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
·
Einhaltung der spartenbezogenen Richtlinien für
Integrierte Erdäpfelproduktion laut Anhang 6.
·
Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung
durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3
Jahre zurückliegt.
Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des
Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch
eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis
bestätigen zu lassen.
·
Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die
termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle
vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle
einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber
nicht zumutbar gewesen ist.
*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch
verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich
unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion
von einer Person getragen werden.
·
Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und die gesamte Erdäpfelfläche:
·
Verzicht auf chemische Unkrautregulierung
Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
·
Schlagbezogene Aufzeichnungen über
·
Anbau:
Datum, Saatmenge, Sorte
·
Dünger:
Zeit
und Menge der Ausbringung von "Stickstoffdüngern",
·
Pflanzenschutz:
Pflanzenschutzmittel, Zeit und Menge der Ausbringung,
·
Düngung:
Mohn
max.
80 kg Stickstoff/ha und Jahr
Kümmel
max.
120 kg Stickstoff/ha und Jahr
Mariendistel
max.
80 kg Stickstoff/ha und Jahr
Lein
max.
50 kg Stickstoff/ha und Jahr
Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter
organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen
·
Verzicht auf Fungizide (Beizung zulässig)
·
Verzicht auf bienengefährliche Insektizide (Beizung zulässig)
·
Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für gesamten
Verpflichtungszeitraum und gesamte Mohn-, Kümmel-, Mariendistel- und Leinflächen:
·
Verzicht auf Herbizide
Vermehrung von Futtergräsern und kleinkörnigen
Leguminosen:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
·
Düngung:
·
max. 130 kg Stickstoff/ha für Futtergräser:
davon max. 80 kg für Saatgutproduktion
davon max. 50 kg für zusätzliche Futternutzung
Berücksichtigung des Stickstoffgehaltes ausgebrachter
organischer Dünger bei der Berechnung der Stickstoffmengen
·
Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger (inkl. Startdüngung)
für Leguminosen
·
Verzicht auf Phosphor- und Kalidünger, wenn nicht der
Bedarf über entsprechende Bodenuntersuchungen nachgewiesen werden kann
·
Einhaltung der Düngebestimmungen für die Sämereienproduktion
laut Anhang 7
·
Vermehrung von Sorten gem. der österreichischen
"Beschreibenden Sortenliste" gemäß Saatgutgesetz
·
Vermehrung alpiner Ökotypen zur Gewinnung von
Hochlagenbegrünungsmischungen
·
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Dünger:
·
Ausbringungszeit
·
Ausbringungsmenge
·
Ausbringungsart
·
Verzicht auf Wachstumsregulatoren (z.B. CCC-Mittel)
Hopfen:
Einzuhalten
für den gesamten Verpflichtungszeitraum und die gesamte jeweilige Kultur:
·
Einhaltung der spartenbezogenen "Richtlinien für die
Integrierte Hopfenproduktion" (Anhang 8).
·
Einsatz von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Kleingeräten*), deren letzte Überprüfung
durch eine autorisierte Einrichtung mit positivem Ergebnis nicht mehr als 3
Jahre zurückliegt.
Der Förderungswerber hat binnen 3 Jahren ab Beginn des
Verpflichtungszeitraumes die Funktionssicherheit der Maschinen und Geräte durch
eine vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) hiezu autorisierte Stelle vornehmen und deren Ergebnis
bestätigen zu lassen.
·
Ist dem Förderungswerber eine Nachweisführung, dass die
termingerechte Prüfung bei einer solchen vom BMLFUW autorisierten Stelle
vorgenommen worden ist, nicht möglich, kann die Förderungsabwicklungsstelle
einen geeigneten Termin festlegen, wenn die termingerechte Prüfung dem Förderungswerber
nicht zumutbar gewesen ist.
*Kleingeräte sind Geräte, die von Hand oder durch
verdichtetes Gas betrieben werden oder mit denen Pflanzenschutzmittel ausschließlich
unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht oder die nach ihrer Konstruktion
von einer Person getragen werden.
·
Zusatzoption (wahlweise einzuhalten) für den gesamten
Verpflichtungszeitraum und die gesamte Hopfenfläche:
·
Verzicht auf Herbizide
3.6.2.
Beihilfenhöhe:
·
Getreide:
1.350,--/ha
(98,11 €)
Eine Prämiengewährung für Getreide und Mais
erfolgt für max. 55 % der Ackerfläche des
Betriebes.
Zuschlag für Zusatzoptionen:
·
Verzicht auf Wachstumsregulatoren
250,--/ha
(18,17 €)
Keine Prämie für Hirse (inkl. Sorghum), Emmer, Einkorn.
·
Verzicht auf Fungizide
350,--/ha
(25,44 €)
Zuschlag kann bei Kombination
der Optionen nicht kumuliert werden.
·
Mais:
1.000,--/ha
(72,67 €)
Eine Prämiengewährung für Getreide und Mais
erfolgt für max. 55 % der Ackerfläche des Betriebes.
Zuschlag für Zusatzoption:
800,--/ha
(58,14 €)
·
Ölsaaten:
1.350,--/ha
(98,11 €)
Zuschlag für Zusatzoption:
250,--/ha
(18,17 €)
·
Gemüse (Feldgemüsebau),
Heilpflanzen und Gewürzpflanzen im Freiland:
·
einkulturig
4.000,--/ha
(290,69 €)
·
2- oder mehrkulturig
6.000,--/ha
(436,04 €)
Zuschläge für Zusatzoptionen:
·
Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen
1.000,--/ha (72,67 €)
·
Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen
2.000,--/ha
(145,35 €)
·
Erdbeeren im Freiland:
6.000,--/ha (436,04 €)
Zuschläge für Zusatzoptionen:
·
Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen.
1.000,--/ha (72,67 €)
·
Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen
2.000,--/ha
(145,35 €)
·
Erdäpfel:
3.000,--/ha
(218,02 €)
Zuschlag für Zusatzoption:
1.500,--/ha (109,01 €)
·
Mohn, Kümmel, Mariendistel,
Lein:
3.000,--/ha (218,02 €)
Zuschlag für Zusatzoption:
1.000,--/ha (72,67 €)
·
Vermehrung von Futtergräsern
und
kleinkörnigen Leguminosen:
1.600,--/ha (116,28 €)
·
Hopfen:
5.000,--/ha
(363,36 €)
Zuschlag für Zusatzoption:
2.000,--/ha (145,35 €)
3.6.3.
Anmerkung und Beispiel
Teilnahmegrenzen; Modellbetrieb 100 ha
ACKERFLÄCHE = 100 %
Getreide; 50
%
Mais; 10 %
Ölsaaten; 10 %
An Ackerfläche
Ackerfläche
Ackerfläche
28 Hektar (40 % von 70 Hektar)
sind in Reduktionsmaßnahme
einzubringen
Prämienobergrenze für Mais/Getreide 55 %
an Ackerfläche. Es sind daher max. 55 ha
Getreide und Mais prämienfähig
Betrieb
100 ha Ackerfäche
Davon
50 ha Getreide, 10 ha Mais, 10 ha Ölsaaten
=
70 ha Getreide + Mais + Ölsaaten
Davon
40 % = 28 ha Mindestteilnahmefläche
Möglichkeit
der Teilnahem mit:
Teilnahme- Prämien-
Prämie in S
fläche
* fläche **
Nur
Getreide
50
ha
50 ha
50 ha x 1.350 = 67.500
Getreide
+ Mais
60 ha
55 ha
67.500 + 5 ha x 1.000
= 72.500
Getreide
+ Ölsaaten
60 ha
60 ha
67.500 + 10 ha x 1.350 = 81.000
Getreide
+ Mais + Ölsaaten
70 ha
65 ha
72.500 + 10 ha x 1.350 = 86.000
Mais
+ Ölsaaten
Keine Teilnahme nur mit diesen beiden Kulturen möglich (<28ha)
* Teilnahme nur mit gesamter Kulturartenfläche möglich
** Bei Getreide und Mais: max. 55 % der Ackerfläche prämienfähig
Beispiel:
Generelle
Betriebsdaten
100
ha Ackerfläche
60
ha Getreide, 10 ha Ölsaaten, 5 ha Gemüse, 10 ha Erdäpfel, Erbsen, Stillegung
Bei
Teilnahme
Jährlich mind 40 % der Getreide und Ölsaatfläche
Gesamte
Kulturgruppe (z.B. Getreide)
Für
Gemüse und Erdäpfel Teilnahmemöglichkeit
Für
Erbsen und Stilllegung keine Teilnahmemöglichkeit
Konkrete
Entscheidung und Situation
Getreide
Teilnahme:
JA
- Verpflichtung auf allen 60 ha
Prämien für 55 % der Ackerfläche (55 ha)
Erdäpfel
Teilnahme
JA
- Verpflichtung* auf allen 10 ha
Ölsaaten
Teilnahme
Nein
- keine Verpflichtung
Gemüse
Teilnahme
Nein
- keine Verpflichtung