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Das
Kassapersonal ist nicht verpflichtet, Sie auf
Ermäßigungen hinzuweisen.
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Bei
Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist der jeweilige
Ausweis unaufgefordert vor dem Kauf vorzuweisen!
Ohne Ausweis können wir keine Ermäßigung geben! Es kann
nur eine Ermäßigung pro Person
geltend gemacht werden!
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Gekaufte Karten
müssen am selben Tag verbraucht werden,
ansonsten ist der Restwert verfallen.
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Nachträglicher
Umtausch ist nicht möglich.
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Keine
Rückvergütungen bei verlorenen Karten, Schlecht-
wetter, unvorhergesehenen Vorfällen, Betriebsunterbrechung.
Witterungsbedingte Betriebseinstellungen geben keinen
Anspruch auf Rückvergütung oder auf eine Gutschrift.
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Kreditkarten
werden nicht akzeptiert!
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Bei extrem
schlechtem Wetter wird die Bahn eingestellt
(Entscheidung Betriebsleiter).
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Mißbrauch
Die mißbräuchliche
Verwendung der Schipässe hat
deren unwiderruflichen Entzug und Anzeige zur Folge. Dies gilt ins-
besondere auch bei Nichtbeachtung von Anordnungen
des Seilbahn- und Pistenpersonals.
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Rückvergütung
Bei Schiunfall oder
Krankheit erfolgt im Kulanzweg eine
Rückvergütung in Form einer Gutschrift nur dann, wenn
der Schipaß unverzüglich bei einer der Seilbahnkassen
hinterlegt wurde. Ein ärztliches Zeugnis ist für jede Rück-
vergütung beizubringen. Verlorene Schipässe können
nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, Lawinengefahr,
unvorhergesehen Abreise, Betriebsunterbrechungen,
witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrung
von Schiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf
Rückvergütung oder Verlängerung oder Ermäßigung.
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